Besucherordnung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
wir bitten um Ihr Verständnis, dass unsere Öffnung nur mit einer Reihe von Einschränkungen, Verhaltens- und Hygienemaßnahmen möglich ist, um deren Berücksichtigung wir Sie in Ihrem eigenen Interesse und in dem der anderen Besucher*innen herzlich bitten.

 

Corona-bedingte Verhaltens- und Hygienemaßnahmen

 

Beachten Sie bitte die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, die selbstverständlich auch bei uns im Museum gelten.

 

Bitte benutzen Sie den am Eingang aufgestellten Desinfektionsspender.

Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz und dem Ihrer Mitmenschen während Ihres Museumsbesuchs eine Mund-Nasen-Abdeckung.

Bitte halten Sie sich an den ausgeschilderten Rundgang.

Halten Sie zu Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand.

 

Covid-19-Erkrankten, Kontaktpersonen, Personen aus Risikogebieten bzw. Menschen mit Erkältung ist das Betreten des Museums mit Café leider nicht erlaubt.

Handläufe, Türen, Oberflächen und Sanitäre Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

 

Der vorgeschriebene Mindestabstand für die Tische im Innen- und Außenbereich wird eingehalten.

 

 

Für den Besuch des Cafés ist eine Corona-bedingte Gäste-Registrierung vorgeschrieben, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

 

Bitte verwenden Sie das nebenstehende Formular zur Erfassung der Kontaktdaten. Sie können es ausdrucken und werden gebeten es uns ausgefüllt bei ihrem nächsten Besuch zur Dokumentation zu überlassen. Wir halten das Formular auch vor Ort für Sie bereit.

 

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur nach Zustimmung zur Dokumentation und Überlassung der ausgefüllten Registrierung bedienen dürfen.

 

Wir versichern Ihnen Ihre Daten gem. der Datenschutzbestimmungen zu behandeln.

Nach 3 Wochen wird das Formular vernichtet.

(§§  6, 10 c Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie v. 8.5.2020)

 


Verhalten im Museum mit Café

In allen Räumlichkeiten des Museums besteht ein generelles Rauchverbot.

 

Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden. Abgesperrte Bereiche und Podeste dürfen nicht betreten werden. In den Ausstellungen ist es nicht gestattet zu essen, zu trinken und zu telefonieren.

Das Mobiliar ist mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Die Oberflächen der Schränke und Ausstellungstücke dienen nicht der Ablage von Geschirr, Taschen, Schirmen u.ä.

Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden und Aufwendungen. Bitte nutzen Sie die Garderobe für sperrige Gegenstände wie Regenschirme und nasse Bekleidungsstücke bevor Sie die Ausstellungen betreten. Bitte fragen Sie uns im Zweifelsfall.

Kinder unter 10 Jahren und Schulklassen dürfen die Ausstellungen nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Begleitpersonen sind für ein angemessenes Verhalten der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

 

Hunde sind im Café nach Absprache zugelassen. Es besteht Leinenpflicht.

 

Garderobe

Für die Aufbewahrung von Gegenständen können Sie die kostenlose Garderobe nutzen.

Das Museum übernimmt für die Garderobe und Wertgegenstände keine Haftung.

Fotografieren und filmen im Museum

Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist erlaubt. Eine nichtkommerzielle Veröffentlichung des Bildmaterials in den sozialen Medien unter Nennung des Aufnahmeorts „Nostalgie Museum Syke-Okel“ ist möglich.

In den Ausstellungen und während der Veranstaltungen können Foto- bzw. Videoaufnahmen entstehen, die ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Museums genutzt werden, z. B. in Drucksachen, auf der Website oder den Social-Media-Kanälen. Rechtsgrundlage für solche Aufnahmen ist Artikel 6 Abs.1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wenn Sie nicht möchten, dass Sie auf diesen Aufnahmen erscheinen, wenden Sie sich bitte an uns oder schreiben eine Mail an info@nostalgie-museum-syke.de.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.dhmd.de/datenschutz

Rechte von Aufsichtspersonen und Hausverbot

Unsere ehrenamtlichen Aufsichtspersonen sind angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Besucherordnung zu sorgen. Werden die Besucherordnung oder entsprechende Anweisungen nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus entschädigungslos untersagt werden. Es kann Hausverbot erteilt werden.

Alarm

Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Anwesenden zügig zu verlassen.

Nostalgie Museum mit Café, Syke-Okel, im Mai 2020

Wir wünschen Ihnen einen informativen Rundgang und einen schönen Aufenthalt.

 

Elke und Wolfgang Kaeding